Die Frage, ob ich förmlichen Scheidungsantrag stelle, hängt von ein fiskalischen Erwägungen ab.Meine Zielsetzung als 100% schwerbehinderte Frau ist es, die Unterhaltspflichten zu minimieren, ggf. unter Berücksichtigung der Gesichtspunkte erhöhter behinderungsbedingter Eigenbedarf auf meiner Seite, geb.1948 / selbst herbeigeführte Bedürftigkeit auf der Seite des unterhaltsberechtigten Mannes, geb.1946. ... Aus dem jeweils im hälftigen Eigentum befindlichen Zweifamilienhaus mit gewerbl.Räumen auf rd 1200 m2 im OLG Bezirk Hamm( verkehrswert ca 250.000 €) fließen Mieten in Höhe von 1000,00 € zu.Der Mann hat keine weiteren Einkünfte, die Mietzahlungen aus seiner in der Ehe geerbten Haushälfte versucht er zwangsweise beizutreiben.Große Teile der häuslichen Möbeleinrichtung habe ich nachweisbar vor der Ehezeit erworben, in der Ehe wurden ein PKW ( Zeitwert 8000 ) und ein Wohnmobil ( Zeitwert 30.000 ) erworben Für beide Fahrzeuge stehe ich als Halter im Brief, den KV für das Wohnmobil hat der Ehemann gezeichnet und zur Finanzierung ein Darlehen aufgrund eines Bausparvertrages auf seinen Namen aufgenommen. Die Bausparleistungen wurden durch ihm von mir regelmäßig zugewendetes " Haushaltsgeld " in Höhe von zuletzt 1250,00 € finanziert.