Verwirkung des Unterhaltsanspruchs
vom 22.12.2006
30 €
Historischer Preis
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Betroffen ist meine Freundin, sie ist geschieden und hat 2 unterhaltspflichtige Kinder, die bisher in ihrem Haushalt lebten. Die volljährige Tochter, die noch zur Schule geht, ist nunausgezogen und beansprucht Unterhalt. Sie hat ihre Mutter mehrfach aufs gröbste beleidigt und erniedrigt, beim Auszug noch mit den Worten „ich hoffe, dass du ohne mein Geld verreckst“, damit ist der Unterhalt gemeint, den der Vater für sie zahlen muß.