Da ich mich mit dem Vater des Kindes jedoch außergerichtlich einigen möchte, möchte ich mich lediglich absichern, dass meine Ansprüche in der angegebenden Berechnung ausreichend abgedeckt sind. ... Berufshaftpflichtversicherung: 11,60 € 6.Rate für`s Auto (da ist die Rechtssprechung strittig, da ich jedoch den Kredit bereits vor der Schwangerschaft aufgenommen habe und den Wagen für die Arbeit brauche würde ich hier Recht bekommen 299,-€ daraus folgt: "Prägende ausgaben" monatlich insgesamt: 750,81 € d.h. mir bleiben "bereinigt netto": 1.525,77€ Unterhaltsberechnung für das Kind ergibt sich nach obigen bereinigten Netto: 199,- € Kindesunterhalt nach Abzug dieses Betrag verbleibt mir noch ein weiters bereinigtes Netto von 1.326,77 € unter Berücksichtigung des mir zustehenden Selbstbehalt von 1.100,-€ stehen dir noch 226,- € zu.