Alter Unterhaltstitel
vom 10.4.2019
25 €
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beantwortet von
Dort steht, dass er „bis zum Erreichen der wirtschaftlichen Selbständigkeit" Unterhalt zu zahlen hatte. 1987 wurde der Betrag noch einmal angehoben, auch hier gab es dann keine zeitliche Einschränkung. ... Weitere Unterlagen dazu fehlen. 1996, also bereits nach meiner Volljährigkeit, schrieb meine Anwältin an meinen Vater, dass sie zur Durchsetzung meiner Unterhaltsansprüche durch mich beauftragt wurde und sie schrieb weiterhin, dass er „nach wie vor verpflichtet (war), Unterhalt an (mich) zu zahlen, da (ich) noch nicht wirtschaftlich selbständig (war)". ... Inwiefern lässt sich der Hauskauf bei der Ermittlung seiner damaligen Einkommens anrechnen und wäre eine nachträgliche Bafög-Brechnung sinnvoll - beim Finanzamt und beim BaföG-Amt wurden von ihm ja wahrscheinlich nur die geschönten Einkünfte offengelegt.