Wie muss ich den Kindesunterhalt neu berechnen, jetzt, wo meine Tochter 18 Jahre ist?
vom 14.1.2007
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Hallo Meine Tochter ist im Januar 2007 18 Jahre geworden.Sie befindet sich im 2.Ausbildungsjahr.Die Ausbildungsvergütung beträgt monatlich netto 424€. Sie lebt bei meiner Exfrau im Haushalt.Wie muss ich den Unterhalt neu berechnen,jetzt wo sie 18 Jahre ist?