Sehr geehrte Damen und Herren, bezüglich einer nachehelicher Unterhaltsabfindung bitte ich um Überprüfung des Formulierungsvorschlages: Wir wurden vom Notar über die gesetzlichen Bestimmungen zum nachehelichen Unterhalt informiert, insbesondere darüber, dass ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nur dann besteht, wenn ein Ehegatte nach der Scheidung nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann und ein gesetzlicher Unterhaltstatbestand vorliegt. Jeder Vertragsteil verzichtet hiermit vollständig und vorbehaltlos auf nachehelichen Unterhalt gegenüber dem anderen Vertragsteil; der jeweils andere Vertragsteil nimmt diese Verzichtserklärung hiermit an. ... B. auch im Falle einer Not) und auch unabhängig von der Höhe des Unterhalt, der nach den gesetzlichen Bestimmungen nach der Beendigung der künftigen Ehe geschuldet wäre, wirksam sein.