Prüfung einer Anwaltrechnung in Sachen Scheidung
vom 18.6.2012
65 €
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Hier eine Übersicht über die beiden Rechnungen: Rechnung 1 (nach meinem Widerspruch storniert und ersetzt durch Rechnung 2 einschließlich Niederlegung des Mandats) Vorschussrechnung berechnet nach § 13 RVG Vergütungsvereinbarung § 3a RVG 2.080,84 Euro 20,00 Euro Zwischensumme 2.100,84 Euro MwSt. 19% 399,16 Euro 2.500,00 Euro Wenige Tage späte begründet mir der Anwalt auf Grund meiner Bedenken die Rechnung Nr. 1 wie folgt: Aufzuteilendes Vermögen aus Sparanlagen und Versicherungen zur Hälfte (rund) 103.000,00 Euro Laufender Ehegattenunterhalt 2.101 x 12 25.212,00 Euro Unterhaltsrückstand 2.101 x 4 8.404,00 Euro sowie als vorerst nur vorsichtig herangezogene Zahl für Unternehmenswerte 50.000 Euro Wert insgesamt 186.616,00 Euro Hierfür wäre bereits schon angefallen: Geschäftsgebühr gem. §§ 13, 14 RVG, Nr. 2300 VV RVG 1,3 2.360,80 Euro 20,00 Euro Zwischensumme netto 2.380,80 Euro MwSt. 19% 452,35 Euro Zu zahlender Betrag: 2.833,15 Euro Rechnung 2 (und damit Schlussrechnung, Rechnung 1 hat er storniert) Wert der Ehescheidung dreifaches monatliches Nettoeinkommen Ihres Ehemannes von 4.669,99 Euro 14.007,00 Euro Wert Trennungsunterhalt 16 x 2.101,00 Euro 33.616,00 Euro Wert des im Zugewinn bekannten Vermögens zu ½ 103.000,00 Euro Wert des Auskunftsanspruches zu Unternehmenswerten und etwaigen weiteren Einkünften Ihre Ehemannes: 600 Euro Gesamt 151.223,00 Euro 1,3 2.060,50 Euro 20,00 Euro 2.080,50 Euro MWst. 19% 395,30 Euro Zu zahlender Betrag: 2.475,80 Euro Mein Ehemann hat wie gesagt in diesem Stadium noch kein Schreiben von meinem Anwalt erhalten und noch nichts, rein gar nichts ist geklärt oder auf dem Weg dorthin.