Ehelicherklärung - Kind - eigener Hausstand
vom 24.5.2006
20 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Claudia Bärtschi / Kassel
Hat die Mutter in die Ehelicherklärung eingewilligt, so bleibt der Vater dem Kind und dessen Abkömmlingen vor der Mutter und den mütterlichen Verwandten zur Gewährung des Unterhalts verpflichtet, sofern nicht die Sorge wieder der Mutter übertragen wird. ... Die KM ist nicht leistungsfähig - und das Kind (kein Einkommen)hat durch den eigenen Hausstand einen Bedarf von 640 Euro. 1. Muss ich bis zu meinem Selbstbehalt von 890 o. 1100 Euro (Verwandtenunterhalt) vor der Mutter haften?