- meine Ehefrau und ich haben in 2003 mein Elternhaus von meinem Vater (Witwer) gekauft; meine Frau und ich erwarben das Haus als Miteigentümer je zur ideellen Hälfte - der Kaufpreis betrug 90.000,- und war zahlbar mit je einem Teilbetrag von 30.000,- an meinen Vater sowie an meinen Bruder (Abfindung). Mein Anteil an dem Kaufpreis von 30.000,- wurde mir im Wege der vorweggenommenen Erbfolge geschenkt, so dass meine Frau und ich in 2003 nur 60.000,- (Anteil Vater und Bruder) tatsächlich zu zahlen hatten - meine Frau hat mich kürzlich mit einem anderen Mann betrogen und unsere Ehe steckt in einer Krise; meine Frau macht derzeit eine Sinnfindungsphase durch und spielt mit dem Gedanken, zukünftig teure Selbstfindungskurse ohne mich zu betreiben - um zu verhindern, dass zur Finanzierung ihres neuen Lebensabschnitts das auf unserem gemeinsamen Konto liegende Bargeld verwendet wird, habe ich jetzt einen Teilbetrag in Höhe meines o.g. vorweggenommenen Erbteils von 30.000,- auf ein nur auf mich lautendes Konto überwiesen - wir haben zwei Jungen (12 und 7 Jahre) und führen eine typische Ehe (ich Verdiener, meine Frau ist Hausfrau); Zugewinngemeinschaft ist vereinbart; die Regelung finanzieller Angelegenheiten hat meine Frau stets mir überlassen Frage: Hätte ich diese Überweisung auf mein Konto tätigen dürfen? ... Von der Überweisung auf mein Konto hat meine Frau derzeit noch keine Kenntnis erlangt und ich würde sie auch nicht von einer möglichen Sondertilgung vorab unterrichten.