Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Auch wenn Ihr Kind nach Wales zieht, bleiben Sie unterhaltspflichtig. Allein durch den Umzug Ihres Sohnes wird sich die Unterhaltsverpflichtung nicht maßgeblich reduzieren, da die Lebenshaltungskosten in Großbritannien nicht geringer sind als in Deutschland.
Um die genaue Höhe des Unterhalts ermitteln zu können, müssten sämtliche finanziellen Verhältnisse aller Beteiligten bekannt sein. Dies kann eine Online-Beratung leider nicht leisten.
Grundsätzlich gilt, dass Ihnen, wenn Sie nicht erwerbstätig sin, ein Selbstbehalt von 880 € zusteht. Hierin sind Wohnkosten allerdings bereits enthalten. Den darüber hinausgehenden Teil Ihres Einkommens müssen Sie für den Unterhalt Ihrer beiden Kinder, da die Lebenshaltungskosten in Großbritannien nicht geringer sind als in Deutschland.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-
-Fachanwältin für Familienrecht-