Unterhaltsanspruch Sohn
vom 12.7.2017
25 €
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Hallo, ich habe einen unehelichen Sohn (15), die Vaterschaft wurde nie eingetragen, Unterhalt habe ich bis heute nicht verlangt, es bestand noch nie Kontakt zum leiblichen Vater, er weiß aber dass er Vater ist und wir wissen wo er sich aufhält. Nun möchte mein Sohn doch die Anerkennung der Vaterschaft, da er gerne Unterhalt beziehen möchte. Geht das noch oder haben wir durch den langen kontaktlosen Zeitraum den Unterhaltsanspruch für meinen Sohn verwirkt ?