Unterhalt nach Studienabbruch
vom 28.6.2009
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Semester sein Studium abgebrochen.Entgegen meiner Empfehlung beabsichtigt er offenbar im nächsten Semester an einer anderen Hochschule BWL, also auch ein vermutlich mathe-lastiges Fach, zu studieren. ... Fragen: -Bin ich ich nach dem aktuellen defakto-Abbruch des Studiums bis zur Aufnahme eines anderen Studiums/Ausbildung weiterhin unterhaltspflichtig wie von meinem Sohn behauptet ? -Falls er ein Praktikum für ein anderes Studium vorneweg macht, so es das vorgeschriebenermaßen gibt, von wem und wie muß bescheinigt werden, daß es es sich um ein studienbezogenes (Pflicht-)Pflichtpraktikum handelt?