Können Sie einen Richtwert ermitteln, der meiner Unterhaltsverpflichtung entspricht?
beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla / Bremerhaven
Die Mutter bittet nun um offizielle Klärung/Einstufung der Unterhaltspflicht. Können Sie einen Richtwert ermitteln, der meiner Unterhaltsverpflichtung entspricht? Bitte berücksichtigen Sie die folgenden Punkte: > ich habe mit der Mutter nicht zusammen gelebt > die Mutter ist und war bereits zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet, der Ehemann hat die Vaterschaft angefochten, ich habe die Vaterschaft anerkannt > ich lebe in einer festen Partnerschaft, bin jedoch nicht verheiratet und habe keine weiteren Kinder > die Mutter argumentiert, dass die heutige Unterhaltsleistung nicht ausreicht, da ihr zusätzliche Betreuungskosten entstehen, da sie berufstätig ist > die Mutter verweigert den Umgang mit meiner Tochter, ich kann mich somit nicht um meine Tochter kümmern > ich habe ein monatliches Netto-Einkommen von 5.000 EUR Herzlichen Dank!