Soweit wir es zufällig mitbekommen haben ist die Tochter(20)wohl in den insgesamt 14 Schuljahren öfter sitzengeblieben und jetzt abgegangen,den Abschluß und was sie noch vorhat wissen wir nicht,nur das sie jetzt als AU-Pair für 1 Jahr ins Ausland geht und mein Bekannter für die Zeit nicht zahlen muß.Desweiteren hätte es nach deren Volljährigkeit doch eine Neuberechnung geben müssen,wo die Mutter mit in der Verpflichtung steht.Die Mutter hat ca.50%mehr Netto als mein Bekannter,wenn sie den Beruf noch ausübt.Was ist, wenn die Tochter wieder kommt?... ,sie ist dann 21 und hat dann wohl immer noch keine Ausbildung. 3:Bei dem 17 Jährigen Sohn fast das gleiche Bild.Obwohl er Schulisch wohl nicht so gut abschnitt,wurde er für ein 1/2 Jahr als Austauschschüler verschickt und mußte das gesamte Jahr wiederholen,er wird wohl bis auf weiteres zur Schule gehen und wir wissen nicht worauf es hinausläuft.Das Jugendamt(mit Beistandschafft) macht nur lapidare Angaben und die Kinder hätten das Recht 2 mal sitzen zu bleiben,während die Kindsmutter über die Einkünfte usw.vom Jugendamt informiert wird.