Bisher bin ich davon ausgegangen, daß die Ausgaben für diese Mittagsbetreuung (155 €) keinen Sonder- oder Mehrbedarf darstellen, sondern eigentlich im Unterhalt bzw. ... Nun bezieht sich meine Frau auf ein Urteil eines OLG, das besagt, daß nach jüngster Rechtsprechung, das Ausgaben für Kindergarten sowie Kinderhort nicht in den normalen Unterhalt einzubeziehen sind, sondern sozusagen on top zu meinen bereits oben geschilderten Zahlungen noch hinzukommen, indem sie gemäß den Einkommensverhältnissen von uns aufgeteilt werden (was aktuell einer Aufteilung von 80:20) entspräche. ... Meiner Meinung nach erhält meine Frau durch den Unterhalt + Familiengeld bereits Geldmittel, wo derartige Ausgaben eigentlich abgedeckt sein sollten.