Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Bei der Klärung, wieviel Unterhalt Sie zahlen müssen, ist zunächst einmal Ihr "unterhaltsrelevantes monatliches Nettoeinkommen" zu berechnen. Dies ist grundsätzlich das Einkommen, das Sie von Ihrem Arbeitgeber ausgezahlt bekommen (also abzüglich Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen). Beiträge für eine private Rentenversicherung und Lebensversicherung können Sie von Ihrem Einkommen abziehen, wenn Sie hiermit Ihre adäquate Versorgung im Alter sicherstellen werden. Abziehen können Sie dann ferner eine Pauschale von fünf Prozent für berufsbedingte Aufwendungen oder alternativ, wenn Sie höhere berufsbedingte Aufwendungen haben (etwa aufgrund hoher Fahrtkosten oder im Zusammenhang mit Fortbildungen), den genauen Betrag Ihrer Aufwendungen. Wenn Sie einen Firmenwagen auch privat nutzen dürfen, dann müssen Sie sich den hierdurch entstehenden finanziellen Vorteil wiederum anrechnen lassen, was Ihr Einkommen erhöht.
Ihnen muss bei der Berechnung des Unterhalts ein Selbstbehalt von mindestens 890,00 EUR verbleiben. Dieser Selbstbehalt deckt Ihre Lebenshaltungskosten, also Miete mitsamt allen Nebenkosten und die gesamte Lebensführung (Verpflegung, Kleidung etc.) ab. Diese Kosten dürfen Sie also nicht von Ihrem Einkommen abziehen.
Ich kann Ihnen nur raten, dass Sie sich ebenfalls einen Rechtsanwalt suchen, der Ihre Interessen gegenüber Ihrer Frau vertritt. Ansonsten laufen Sie Gefahr, dass Ihre Belange nicht genügend gewahrt werden. Unterhaltsrechtliche Fragen sind leider einfach zu kompliziert, als dass man sich als Nichtjurist allein mit ihnen befassen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)