Gegenwärtig wohne ich mit unseren beiden Kindern in der Wohnung, meine Ex-Frau ist schon länger ausgezogen. Beim Scheidungstermin im Nov. 2010 wurde vom Familiengericht beschlossen und meine Ex-Frau hat dies so akzeptiert, dass sie ihr hälftiges Miteigentum auf mich überträgt und ich dann schenkungsweise jeweils 1/4 Miteigentumsanteil auf unsere beiden Kinder bei Erreichen der Volljährigkeit übertragen werde. ... Ich denke aber nicht so, dass ihr eine Ausgleichsforderung zusteht, weil sie ihre Hälfte nicht auf mich, sondern auf unsere Kinder überschreiben soll, was sie bislang nicht gemacht hat.