Unterlassungs- und Verplichtungserklärung
vom 4.3.2010
48 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Vogt / Reutlingen
mein sohn hat im internet( tauschbörse) ein lied runtergeladen danach bekamen wir post vom anwalt des künstlers mit der Aufforderung ein Vergleichsbetrag von 700 € zu zahlen. ... Der Text lautet: ( mein name und adresse) im folgenden auch Verletzer genannt verpflichtet sich hiermit rechtsverbindlich gegenüber (Name des Künstlers) 1. es bei meidung einer Vertragsstrafe in höhe von 5001 € für jeden Fall der zuwiderhandlung unter dem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu unterlassen: die tonaufnahme musikwerke ( Künstlername und Titel) im internet in peer-to-peer-netzwerken sogn. Tauschbörsen der öffentlichkeit zugänglich zu machen, an vorgenannter handlung teilzunehmen oder dritten zu vorgenannter handlung die Gelegenheit zu bieten, jeweils ohne die hierzu erforderlichen Rechte innezuhalten. 2. der verletzer erkennt dem Grunde nach die Auskunfts-, Kosten- und Schadensersatzansprüche aus der Rechtsverletzung gemäß der5 erteilten Abmahnung an. 3. der verletzer verplichtet sich zu erledigung der Ansprüche aus ziff.2 bis spätestens ( Datum) einen Vergleichs betrag von 700 € auf das Konto ( Kontoverbindung) unter des aktenzeichens zu zahlen. 4.