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262 Ergebnisse für abmahnung internet

Unterlassungs- und Verplichtungserklärung
vom 4.3.2010 48 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
mein sohn hat im internet( tauschbörse) ein lied runtergeladen danach bekamen wir post vom anwalt des künstlers mit der Aufforderung ein Vergleichsbetrag von 700 € zu zahlen. ... Der Text lautet: ( mein name und adresse) im folgenden auch Verletzer genannt verpflichtet sich hiermit rechtsverbindlich gegenüber (Name des Künstlers) 1. es bei meidung einer Vertragsstrafe in höhe von 5001 € für jeden Fall der zuwiderhandlung unter dem Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs zu unterlassen: die tonaufnahme musikwerke ( Künstlername und Titel) im internet in peer-to-peer-netzwerken sogn. Tauschbörsen der öffentlichkeit zugänglich zu machen, an vorgenannter handlung teilzunehmen oder dritten zu vorgenannter handlung die Gelegenheit zu bieten, jeweils ohne die hierzu erforderlichen Rechte innezuhalten. 2. der verletzer erkennt dem Grunde nach die Auskunfts-, Kosten- und Schadensersatzansprüche aus der Rechtsverletzung gemäß der5 erteilten Abmahnung an. 3. der verletzer verplichtet sich zu erledigung der Ansprüche aus ziff.2 bis spätestens ( Datum) einen Vergleichs betrag von 700 € auf das Konto ( Kontoverbindung) unter des aktenzeichens zu zahlen. 4.
Domainübertragung/Löschung
vom 3.2.2008 50 € Historischer Preis
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RA )-Name.de Domaininhaber nun: Person aus Aachen AdminC: gleiche Person nur Wohnhaft im Ausland Ich habe heute an die inländische Adresse eine Abmahnung geschickt, in der ich den neuen Inhaber auffordere die Domain wieder freizugeben, da er mein Namensrecht nach § 12BGB verletzt und er gleichzeitig auch nicht berechtigt ist, den Titel zu führen.
Erwähnung von Produkten und Produktbestandteilen fremder Hersteller
vom 20.1.2011 68 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ich plane momentan die Veröffentlichung einer kleinen Software in der Unterhaltungsindustrie. Hierbei stellt sich die Frage, inwiefern bei der Vermarktung die Produkte und Produktbestandteile anderer Anbietern beim Namen genannt werden dürfen. Im Speziellen handelt es sich bei der Software um ein mathematisches Hilfsprogramm zur Lösung strategischer Fragestellungen für Strategiespiele wie z.B.
wegen Unterlassung u.a.
vom 18.8.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Für den eingestellten Artikel hatte ich kein Bild zur Verfügung und habe mir eines aus dem Internet geholt. ... Nach mehrstündigem Recherchieren im Internet musste ich feststellen das es nicht richtig war dieses Foto so mir nichts dir nichts in Verwendung zu nehmen.
Voraussetzungen für das Angebot eines Versands von E-Mails über ein Zitate-Webportal
vom 26.11.2013 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Angeben werden sollen vom User übrigens nach meinen Überlegungen: Nachricht an: Anrede Frau / Herr (Pflicht, Frau voreingestellt) Vorname (nicht Pflicht) Name (Pflicht) Empfänger-E-Mail-Adresse (Pflicht) individueller Text Nachricht von: Anrede Frau / Herr (Pflicht, Frau voreingestellt) Vorname (nicht Pflicht) Name (Pflicht) Checkbox: Kopie der Nachricht an mich Absender-E-Mail-Adresse (Pflicht) Diesen Dienst habe ich nun nur relativ selten im Internet gefunden, so dass ich denke, dass dieses Angebot ggf. sogar nicht erlaubt sein kann.