Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund der mitgeteilten Tatsachen wiefolgt beantworten möchte:
1.Zunächst einmal sind Sie noch nicht verklagt worden. Das was Sie bekommen haben, ist eine sog. urheberrechtliche Abmahnung. Angefügt wurde eine Unterlassungserklärung.
2.Die beigefügte Vollmacht soll Ihnen zeigen, dass die Rechtsanwältin berechtigt ist, für die B-GmbH zu handeln.
3.Rechtlich bedeutet das Schreiben Folgendes:
- die Kollgen vertreten die B..-GmbH. Anscheinend hat sich die Firma die Rechte an den Bildern von Katie Price exclusiv für Deutschland, Österreich und die Schweiz gesichert und darf sie somit als Einzige vertreiben. Ob das tatsächlich so ist, kann ich in diesem Forum natürlich nicht prüfen.
- Sie haben anscheinend auf Ihrer Webseite diese Fotos (gegen Zahlung einer Gebühr?) zum download angeboten. Dadurch haben Sie gegen die Urheberrechte der B-GmbH verstoßen – immer vorausgesetzt, dass die rechtliche Situation so war.
- die Kollegen wollen nun von Ihnen eine Unterlassungserklärung. Damit bezwecken sie, dass Sie keine Bilder der B-GmbH mehr veröffentlichen, verbreiten, vertreiben etc. Und im Falle einer Zuwiderhandlung werden sie dann wahrscheinlich Schadensersatz verlangen.
- die Frist ist allerdings etwas knapp bemessen. Aber wenn die Ansprüche begründet sind, würde ich Ihnen raten, die Erklärung zu unterschreiben und solche Aktionen zu unterlassen.
4.Allerdings werden Sie dann wohl die Rechtsanwaltgebühren tragen müssen.
5.Wenn Sie meinen, dass die Vorwürfe unbegründet sind, würde ich morgen zu einem Kollegen vor Ort gehen, der dann auf dieses Schreiben antwortet.
Ich hoffe, das hat die Situation für Sie klarer gemacht.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin
www.anwaeltin-heussen.de
diese bilder konnten ohne anmeldung angesehen werden. es war alles kostenlos und frei zugänglich.
wieso werden keine beträge genannt?
wenn ich das unterschreibe, habe ich doch keine sicherheiten was danach auf mich zu kommt? habe ich dann ruhe wenn ich das unterschreibe, oder werden die anwälte mich weiter "terrorisieren"?
Sehr geehrter Ratsuchender,
1. es ist unerheblich, ob die Bilder frei zugänglich sind, oder ohne Anmeldung angesehen werden können. Wenn die Rechte an den Bildern von der B-GmbH erworben wurden, darf niemand sonst die Bilder nutzen (davon gibt es Ausnahmen (§ 44a ff UrhG
), die aber sehr eingeschränkt gelten und hier liegt auf den ersten Blick keine davon vor).
2. Die Anwälte werden Ihnen auf die Füße treten, dass Sie sämtliche Einnahmen, die Sie mit den Fotos gemacht haben, angeben und diese Beträge mit Zinsen zurück fordern. Darüber hinaus werden Sie die Anwaltsgebühren zahlen müssen.
3. Wenn Sie sich das leisten können, gehen Sie zum Anwalt. Das ist natürlich auch sinnvoll, damit keine Fehler passieren und Sie sich nicht in noch mehr Forderungen verstricken und Ihnen ein Kollege zur Seite steht.
"Ruhe" haben Sie dann also nach der Unterzeichnung nicht. Aber wenn Sie die Rechtsverletzung begangen haben, müssen Sie - so lehrmeisterhaft das jetzt auch klingt- die Suppe auslöffeln.
Natürlich sollten Sie in einem Antwortschreiben Ihr jugendliches Alter hervorheben und von Leichtsinn und Dummer-Jungensstreich sprechen. Das kann alles hilfreich sein, ändert aber nichts an der Rechtslage.
Mit freundlichen Grüssen
Nina Heussen
Rechtsanwältin