Erben wollen verkaufte Immobilie zurück
vom 1.6.2024
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Hallo zusammen, folgender Fall liegt (nicht bei mir selbst) vor: Käufer A unterschreibt im September 2023 einen Kaufvertrag einer Immobilie von Verkäufer B beim Notar. ... Im Januar 2024 folgte die Eigentumsumschreibung im Grundbuch. ... Käufer A hat ja den Kaufpreis gezahlt, die Nebenkosten und auch noch Renovierungen von rund 50.000 EUR durchgeführt, die Immobilie somit aufgewertet.