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Traum vom Haus geplatzt: Verkäufer liefert Grundstück und Grundbuch nicht!

19. Januar 2024 16:51 |
Preis: 60,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Grundstück mit Hang gekauft. Verkäufer liefert Grundstück wie im Vertrag vereinbart nicht und Eintragung ins Grundbuch nicht möglich.

Vom Notar:

"Die letzte Rate in Höhe knüpft daran an, dass das Grundstück eingeebnet wurde. "Die Zahlung ist fällig, wenn die ursprünglich vorhandene Bebauung vollständig beseitigt ist und das Grundstück eingeebnet wurde, so dass keine Schräge mehr aufgrund der Hanglage besteht, Kaufvertrag ..§..."

Verkäufer will nicht die Arbeiten durchführen und ist wahrscheinlich insolvent.

Wie komme ich jetzt auf das Grundbuch? Rückabwickeln bringt nicht, da ich 100% sicher bin, dass der Verkäufer das Geld nicht zurückzahlen wird. Einzige Möglichkeit noch das Grundbuch als Eigentümer zu forcieren und in eigene Regie das Grundstück weiterverkaufen, damit ich was noch retten kann. Aber wie?

Ich würde gerne trotzdem dem Verkäufer einklagen, damit er mir sonst noch alles zurückzahlt, was ich leider finanziell verloren habe :-(

Danke für die Tipps und Hinweise.

Traum vom Haus geplatzt: Verkäufer liefert Grundstück und Grundbuch nicht! was tun damit ich zumindest Grundbuch als Eigentümer steht und Verkäufer noch einklage auch Verlust

Nicht dringend: Antwort in den nächsten Tagen

19. Januar 2024 | 17:16

Antwort

von


(879)
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
Tel: +4917664624234
Web: https://www.kanzlei-richter-muenchen.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Ihre Situation ist in der Tat komplex und erfordert eine sorgfältige rechtliche Betrachtung. Zunächst einmal ist es wichtig zu verstehen, dass der Kaufvertrag und die Eintragung ins Grundbuch zwei getrennte Vorgänge sind. Der Kaufvertrag regelt die rechtlichen Verpflichtungen zwischen Käufer und Verkäufer, während die Eintragung ins Grundbuch den Eigentumswechsel dokumentiert.
In Ihrem Fall scheint es, dass der Verkäufer seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat, indem er das Grundstück nicht wie vereinbart eingeebnet hat. Dies könnte einen Vertragsbruch darstellen, der Sie berechtigt, rechtliche Schritte einzuleiten.
Um als Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, müssen Sie den Nachweis erbringen, dass der Kaufpreis vollständig bezahlt wurde und der Verkäufer seine Pflichten aus dem Kaufvertrag erfüllt hat. Da dies in Ihrem Fall nicht gegeben zu sein scheint, könnte es schwierig sein, die Eintragung ins Grundbuch zu erreichen.
Eine Möglichkeit könnte sein, den Verkäufer auf Erfüllung des Vertrages zu verklagen. Wenn Sie erfolgreich sind, könnte das Gericht den Verkäufer dazu verpflichten, das Grundstück wie vereinbart herzurichten. Allerdings könnte dies, wie Sie bereits angedeutet haben, schwierig sein, wenn der Verkäufer insolvent ist.
Eine andere Möglichkeit könnte sein, den Vertrag rückabzuwickeln und Schadensersatz zu fordern. Dies könnte jedoch ebenfalls schwierig sein, wenn der Verkäufer zahlungsunfähig ist.

In Ihrem Fall empfehle ich Ihnen die Klage auf Erfüllung rasch voranzubringen.

Gerne bin ich Ihnen bei den weiteren Schritten behilflich.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Richter


ANTWORT VON

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