Ich bin im Besitz eines Hauses, habe nach Eheschließung halben teil an meinen ehemann abgetreten (2003) mit einer Klausel, im falle einer trennung besitze ich ein rückforderungsrecht.Da wir nun in trennung leben babe ich von meinem recht gebrauch gemacht und die Umschreibung wurde vollzogen. Nun steht aus früherer geschichte meines mannes seit 10/11 eine
Zwangssicherungshypthek in höhe von 100.000 Euro im grundbuch. Wie verhält es sich mit der Löschungsbewilligung der Bank?
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
Erteilt die Bank Löschungsbewilligung für eine eingetragene Grundschuld, geht dieser Rang verloren und nachrangige Grundschulden oder Hypotheken rutschten einen Rang vor. Allerdings ist dies für jeden Miteigentumsanteil getrennt zu sehen, da die Sicherungshypothek nur dem Miteigentumsanteil Ihres Mannes lastet.
Soweit der Darlehensbetrag für die Immobilie zurückgeführt ist, können Sie statt der Löschung auch die Abtretung der Grundschuld vornehmen, um den Rang zu wahren. Es ensteht dann eine Eigentümergrundschuld, die Sie weiter abtreten können.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe bei einer Nachfrage weiter zur Verfügung.