Sehr geehrter Fragesteller,
herzlichen Dank für Ihre Fragen und das damit entgegengebrachte Vertrauen.
Durch die Eintragung in das Grundbuch werden Sie Miteigentümer der Eigentumswohnung. Hieraus ergeben sich nicht nur eigentumsrechtliche Pflichten (Verkehrssicherung, Haftpflicht), sondern auch finanzielle Pflichten, wie zum Beispiel die Grundsteuer, welche jährlich anfällt. Sämtliche Eigentümer schulden hier als Gesamtschuldner diese Steuer.
Beim Erwerb der Eigentumswohnung wird einmalig Grunderwerbsteuer in Höhe von 3,5% des Kaufpreises fällig. Hier haften Verkäufer und Käufer gesamtschuldnerisch gegenüber der Staatskasse. Zudem können Notarkosten anfallen, für die im Zweifel auch der Käufer haften kann. Näheres hierzu sollte im Notarvertrag festgehalten sein.
Sofern Ihre Eltern hier diese Kosten übernehmen, würden Sie auch keine Zahlungen leisten müssen.
Aus steuerrechtlicher Sicht dürften, soweit Sie keine Einnahmen erzielen und Ausgaben gelten machen, die Eintragung in das Grundbuch unschädlich sein. Da sie keine Mieteinnahmen erzielen, müssen diese in der Einkommensteuererklärung auch nicht angeben werden. Bei einer entsprechenden Nachfrage des Finanzamtes könnten die Mietzahlungen zu Gunsten der Eltern nachgewiesen werden.
Einzig könnte hier gegebenenfalls eine Schenkung durch die Eltern vorliegen, die jedoch steuerlich gesehen (Schenkungssteuer) durch die hohen Freibeträge abgedeckt ist.
Durch die Miteigentümerstellung dürften Sie auch Rechten und Pflichten in der Mitgliederversammlung erwerben, die der Verwaltung des Wohneigentums Rechnung trägt. Aber auch hier können Sie diese Dinge über Ihre Eltern delegieren.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst hilfreich beantwortet zu haben und stehe Ihnen selbstverständlich gerne weiterhin, auch im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.