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Ex Frau nach Scheidung aus dem Grundbuch austragen.

27. Oktober 2019 20:34 |
Preis: 25,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von

Zusammenfassung

Was passiert, wenn meine Ex-Frau die mündliche Vereinbarung, nachdem ich ihr Geld für das hälftige Grundstück zahle, nicht einhält?

Sollte die Ex-Frau die mündliche Vereinbarung nicht einhalten, könnte sie eine Teilungsversteigerung beantragen, was zu einer Zwangsversteigerung des Hauses führen könnte. Der Fragesteller könnte jedoch mitbieten. Es wird dringend empfohlen, einen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, um alle gegenseitigen Ansprüche aus der Scheidung zu klären und eine Scheidungsfolgenvereinbarung auszuhandeln.

Sehr geehrte Damen und Herren,

Wir haben in 2012 ein Haus gebaut als Eheleute, noch vor Fertigstellung haben wir uns getrennt und ich habe das Haus alleine weiter gebaut und letztendlich auch alleine in dieses eingezogen. Das Darlehen läuft auch auf Eheleute und wurde von mir immer alleine bedient. Nun läuft die Zinsbindung aus und ich muss das Darlehen nun Anschlussfinanzieren. Im Grundbuch stehen wir zu gleichen Teilen 50/50.
Wir haben nach der Trennung eine mündlich Absprache getroffen das meine Ex Frau 25000€ von mir erhält wenn ich Umschulde.
Da es dazu aber leider nichts schriftliches drüber gibt habe ich folgende Frage.
Was passiert wenn sie nun diese Abmachung nicht einhält und mehr Geld verlangen würde?
Was kann auf mich im schlimmsten Fall zukommen? Ziel soll sein das ich nach der Umschuldung zu 100% im Grundbuch stehe und auch alleiniger Darlehensnehmer werde. Ich selber möchte keine Ausgleichszahlungen oder ähnliches haben, sonder ihr die 25000€ geben und dann alleine im Grundbuch stehen. Da wir einen gemeinsamen Sohn haben ist es in meinem Interesse ohne Streitigkeiten aus der Sache zu gehen. Vielen Dank im voraus für ihre Mühen.

27. Oktober 2019 | 22:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Wenn Sie mittlerweile geschieden sind, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung über die Immobilie und eventuelle weitere gemeinsame Vermögenswerte wie auch Ihren Darlehenszahlungsausgleichsanspruch abschließen, denn sonst riskieren Sie teure rechtliche Nachteile.

Das Hauptproblem ist schlicht, dass die Austragung der Ehefrau ohne Zahlung des Gegenwertes eine Schenkung der halben Immobilie darstellt und darauf Schenkungssteuer anfällt. Zusätzlich haben Sie gegen die Ehefrau einen Anspruch auf die Hälfte der Darlehenszahlungen. Wenn Sie darauf verzichten, wird ebenfalls Schenkungsteuer fällig. Weiter hat die Ehefrau gegen Sie Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe der halben ortsüblichen Miete. Verzichtet die Ehefrau darauf, wird ebenso Schenkungssteuer fällig. Allerdings werden diese Ansprüche und sonstige Ausgleichsansprüche aufsaldiert und nur auf die verbleibende Differenz wird Schenkungssteuer fällig.

Wenn die Ex sich nicht an die mündliche Vereinbarung hält, kann sie schlimmstenfalls die Teilungsversteigerung bei Gericht beantragen. Das ist eine Zwangsversteigerung, d.h. Sie können die nicht verhindern, aber selber mitbieten. Am Ende erhalten Sie die Hälfte des Versteigerungserlöses, der Versteigerungssieger aber die Immobilie.

Ich empfehle daher dringend, einen örtlichen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, mit dem Sie alle gegenseitigen Ansprüche aus der Scheidung zusammensuchen und dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit der Ex aushandeln.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 28. Oktober 2019 | 07:22

Sehr geehrte Herr Weber,

Vielen Dank für ihre erste Antwort.

Wenn sie sich an unsere mündliche Abmachung hält ist es dann nicht möglich einfach ihren Anteil zu den 25000€ zu erwerben? Es gibt einen Kaufvertrag und die Zahlung wird fällig.
Oder denke ich da jetzt zu einfach ?
Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. Oktober 2019 | 12:11

Sehr geehrter Ratsuchender,

wenn die Hälfte der Immobilie deutlich mehr als 25.000 € wert ist, wäre es eine sogenannte gemischte Schenkung. Dann würde das Finanzamt Schenkungssteuer auf die Differenz zwischen dem Wert der halben Immobilie und den 25.000 € fordern.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

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