Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie mittlerweile geschieden sind, sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung über die Immobilie und eventuelle weitere gemeinsame Vermögenswerte wie auch Ihren Darlehenszahlungsausgleichsanspruch abschließen, denn sonst riskieren Sie teure rechtliche Nachteile.
Das Hauptproblem ist schlicht, dass die Austragung der Ehefrau ohne Zahlung des Gegenwertes eine Schenkung der halben Immobilie darstellt und darauf Schenkungssteuer anfällt. Zusätzlich haben Sie gegen die Ehefrau einen Anspruch auf die Hälfte der Darlehenszahlungen. Wenn Sie darauf verzichten, wird ebenfalls Schenkungsteuer fällig. Weiter hat die Ehefrau gegen Sie Anspruch auf Nutzungsentschädigung in Höhe der halben ortsüblichen Miete. Verzichtet die Ehefrau darauf, wird ebenso Schenkungssteuer fällig. Allerdings werden diese Ansprüche und sonstige Ausgleichsansprüche aufsaldiert und nur auf die verbleibende Differenz wird Schenkungssteuer fällig.
Wenn die Ex sich nicht an die mündliche Vereinbarung hält, kann sie schlimmstenfalls die Teilungsversteigerung bei Gericht beantragen. Das ist eine Zwangsversteigerung, d.h. Sie können die nicht verhindern, aber selber mitbieten. Am Ende erhalten Sie die Hälfte des Versteigerungserlöses, der Versteigerungssieger aber die Immobilie.
Ich empfehle daher dringend, einen örtlichen Anwalt für Familienrecht einzuschalten, mit dem Sie alle gegenseitigen Ansprüche aus der Scheidung zusammensuchen und dann eine Scheidungsfolgenvereinbarung mit der Ex aushandeln.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Sehr geehrte Herr Weber,
Vielen Dank für ihre erste Antwort.
Wenn sie sich an unsere mündliche Abmachung hält ist es dann nicht möglich einfach ihren Anteil zu den 25000€ zu erwerben? Es gibt einen Kaufvertrag und die Zahlung wird fällig.
Oder denke ich da jetzt zu einfach ?
Vielen Dank
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn die Hälfte der Immobilie deutlich mehr als 25.000 € wert ist, wäre es eine sogenannte gemischte Schenkung. Dann würde das Finanzamt Schenkungssteuer auf die Differenz zwischen dem Wert der halben Immobilie und den 25.000 € fordern.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt