Kündigung eines Mietvertrages durch den Eigentümer, der nicht Vermieter ist.
beantwortet von
Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler / Wuppertal
(Eigentümerin) Eigentümer der Wohnung war und ist, wie schon oben genannt, die Ehefrau. Jetzt kündigt die Ehefrau (Eigentümerin) fristgerecht und schriftlich den Mietern die Wohnung, wegen Eigenbedarfs da nunmehr die "schlechten Zeiten" der Ehe anbrechen. ... Meine Fragen: Ist die Mißachtung/Widerspruch gegen die Kündigung der Eigentümerin durch die Mieter rechtens und somit zu beachten ?