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Einbauküche Mietwohnung

2. Mai 2016 11:39 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


12:48

Ich habe eine 39m² im Jahr 2013 angemietet. Habe vom damaligen Mieter die Küche übernommen (alte Küche). Im Mietvertrag steht das die Küche NICHT Mietgegenstand ist. Habe nun eine neue Einbauküche verbauen lassen die keine baulichen Änderungen hat (keinen Durchbruch o.ä.). Habe meinem Vermieter per Einschreiben am 28.04.2016 gekündigt. Er weiss nicht das hier eine Einbauküche verbaut wurde.

Nun möchte ich diese gerne in meine neue Wohnung "umziehen" lassen. Im Mietvertrag steht das der Vermieter berechtigt ist den Einbau zu übernehmen gegen Entgelt und wenn ich ein berechtiges Interesse habe kann ich dies "verweigern". Muss ich hier meinen Vermieter vorher fragen, oder kann ich nun die Küche einfach "wegnehmen" da ich diese gerne aus finanziellen Gründen in der neuen Wohnung haben möchte. Der Vermieter hat noch nicht reagiert und meine Zeit läuft ab, da der Umzugsservice bis zu 8 Wochen braucht.

Muss ich meinen Vermieter fragen wenn ich MEINE Küche mitnehmen möchte, oder kann ich diese ohne seine Erlaubnis/Kenntnis abbauen?

Mit freundlichen Grüßen

2. Mai 2016 | 12:09

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,



Frage 1:
" Muss ich meinen Vermieter fragen wenn ich MEINE Küche mitnehmen möchte, oder kann ich diese ohne seine Erlaubnis/Kenntnis abbauen?"

Dass Sie Ihren Vermieter fragen müssen, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass in Ihrem Mietvertrag steht "die Küche NICHT Mietgegenstand ist". Damit wird also auf eine in der Mietwohnung befindliche Küche Bezug genommen.

Nach Ihrem Auszug befände sich keine Küche mehr in der Wohnung. Der Vermieter weiß zwar nicht, dass Sie eine neue Einbauküche verbaut haben, aber er weiß, dass sich zu Beginn Ihres Mietvertrags eine Küche in der Wohnung befunden hat, die vermutlich auch in seinem Eigentum stand, wenn es vertraglich nicht anders geregelt wurde.

Insofern sollten Sie den Vermieter unter Fristsetzung schriftlich und nachweisbar von Ihrem Vorhaben in Kenntnis setzen.


.

Mit freundlichen Grüßen

Raphael Fork
-Rechtsanwalt-



Rechtsanwalt Raphael Fork

Rückfrage vom Fragesteller 2. Mai 2016 | 12:21

VIelen herzlichen Dank,

die bisherige Küche habe ich vom Vormieter für 150 € abgekauft. Ist der Vermieter deshalb trotzdem "Eigentümer" der Küche gewesen?

Eigentlich habe ich die Wohnung ohne Küche gemietet und die Küche nur vom Vorbesitzer "abgekauft".

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Mai 2016 | 12:48

Nachfrage 1:
"die bisherige Küche habe ich vom Vormieter für 150 € abgekauft. Ist der Vermieter deshalb trotzdem "Eigentümer" der Küche gewesen?"

Nein, dann ändert sich die Sachlage insoweit, dass Ihnen eine Wohnung ohne Küche vermietet wurde und Sie die Küche vom Vormieter gegen Abstandszahlung übernommen haben.

In diesem Fall kann der Vermieter aber nicht mehr zurück erwarten als er Ihnen übergeben hatte.

Wenn SIe also die Küche ohne Beschädigung der Substanz der Mietwohnung ausbauen können, brauchen Sie auch nicht um Erlaubnis zu fragen.

ANTWORT VON

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