Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Fragen sind wie folgt zu beantwotrten:
1. Sofern mein Vermieter von der Untermiete über Airbnb mitbekommt und mich fristlos kündigt, besteht weiterhin die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende?
Nein; bei einer - berechtigten - fristlosen Kündigung gibt es keine zusätzliche gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten. Rechtlich wäre sofort zu räumen, wobei aber sicher eine (deutlich) abgekürzte Räumungsfrist in der Regel gewährt wird
2. Wie laufen solche Fälle in der Praxis ab - wird erst abgemahnt oder kommt es hier oft zu einem direkten Rauswurf? (Ich wohne seit 4 Jahren in der Wohnung und es gab noch nie Probleme)
Eine fristlose Kündigung ohne Abmahnung halte ich für unbegründet. Auch wenn diese vertragliche Vereinbarung besteht, wird eine Abmahnung erforderlich sein, wobei dann abei im Wiederholungsfall auch die fristlose Kündigung dann rechtens sein dürfte.
3. Sofern ich mich gegen die fristlose Kündigung rechtlich wehre, wie stehen die Chancen solch ein Verfahren zu gewinnen/ den Rauswurf zu verhindern?
Im Falle einer Abmahnung und bei Wiederholung des abgemahnten Fehlverhaltens Ihrerseits dürften die Chancen sehr schlecht sein, da Sie sich dann eben wiederholt (!) vertragswidrig verhalten hätten. Und dann wäre auch eine frsitlose Kündigung gerechtfertigt.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Antwort
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