Mietrecht: Kündigung wegen Eigenbedarf trotz sozialer Härte?
vom 31.5.2011
45 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
2.Zählt eine Kündigung wegen Eigenbedarf trotz der sozialen Härte (wegen des hohen Alters und der Verwurzelung), da wir ihr einen mehr als angemessenen Ersatzwohnraum zur Verfügung gestellt haben und sie diesen (wenn auch nur mündlich) abgelehnt hat? 3.Zählt unsere Begründung wegen Eigenbedarf, dass wir zur Familiengründung das EG mit dem Gartenzugang benötigen?