Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich können Sie einen Mieter immer dann gem. § 573 II BGB
kündigen, wenn Eigenbedarf neu entsteht. Dies scheint in Ihrem Fall gegeben zu sein. Dieser muss zum Zeitpunkt des Ausspruches der Kündigung ebenso wie zum Zeitpunkt des Wirksamwerden der Kündigung bestehen mindestens jedoch absehbar sein.
Sie müssen den Eigenbedarf nachvollziehbar begründen und den Bedürftigen benennen, in diesem Fall Sie selbst.
Achtung ein Nachschieben von Gründen ist nicht möglich, allenfalls die weitere Erläuterung bereits mitgeteilter Gründe. Auch "selbst verschuldeter Eigenbedarf" ist beachtlich.
Sie müssen, wie sie selbst bereits erkannt haben die Kündigungsfristen des jeweiligen Vertrages beachten.
Ihre 2-Raumwohnung ist in diesem Fall kein Hinderungsgrund, da zu klein und vermietet.
Man sollte in der Kündigungserklärung die Problematik mit alternativem Wohnraum nur ansprechen, wenn der Mieter hiervon Kenntnis hat. Sonst führt dies zu vermeidbaren Diskussionen.
In der Regel ist es günstiger den Eigenbedarf auf objektive Gründe zu stützen. Altersgerechtheit, Fahrstuhl, näher zu Arbeitsort aber auch auf finanzielle Aspekte bsw. Einsparungen u.ä.
Ob ich in Ihrem Fall den Eigenbedarf unter Mitteilung der von Ihn en geschilderten Gründe, beabsichtigter Verkauf der bisher genutzten Wohnung, mitteilen würde, hängt vom Mieter und den Gesamtumständen ab. Es wäre bsw. möglich im angestrebten Kaufvertrag eine entsprechende Regelung zum Besitzübergang zu vereinbaren.
Es kann oft günstiger sein nicht zuviel offen zu legen. Denken Sie bitte immer daran, dass Sie ggf. den Eigenbedarf vor Gericht durch eine Räumungsklage durchsetzen müssen. Die Gerichte sind oft sehr Mieterfreundlich.
Da es mit der Formulierung einer Eigenbedarfskündigung in der Regel nicht erledigt ist, da sich der Mieter meist hiergegen zu Wehr setzt, sollten sie unter konkreter Schilderung des Sachverhaltes einen Fachkollegen vor Ort damit betrauen.
Einen recht guten Überblick über das Thema Eigenbedarfskündigung finden sie hier:
http://www.123recht.net/Eigenbedarfskuendigung-des-Mietvertrages-durch-den-Vermieter-__a16621.html
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Achtung Archiv
Diese Antwort ist vom 14.09.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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