Mieterhöhung und Kündigung - Rückgabe der Mietsache
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
Im Jahr 2005 haben wir beim damaligen Vermieter einen Mietvertrag mit einer Wohnfläche von ca. 67 m² abgeschlossen. Unser Vermieter war damals so nett mit uns einen Mietvertrag mit einer geminderten Wohnfläche um ein Zimmer aufgrund der damaligen Nichtnutzung (Kind war noch nicht geboren) abzuschließen, nach Ablauf eines Jahres wollten wir einen neuen Mietvertrag abschließen (mündliche Absprache). ... Wir sind ziemlich sauer auf den jetzigen Vermieter bzw. die Hausverwaltung.