Nun gibt es im Vertrag einen Absatz, der die Länge des Mietverhältnisses beschreibt: ---------- §2 Mietdauer 2.1 Das Mietverhältnis beginnt am 15.8.2013 und ist befristet bis zum 14.8.2018. Es endet mit Ablauf der Befristung, ohne dass es einer vorherigen Kündigung bedarf. 2.2 Das Mietverhältnis wird aus folgenden Gründen befristet: Die Eigentümer planen ab dem 15.8.2018 eine Eigennutzung des Objektes. ---------- Ein anderer Absatz besagt folgendes: ------------- §19 Kündigung vor Vertragsende und Ersatzmieter 19.1 Der Mieter ist berechtigt, den Mietvertrag vorzeitig unter Einhaltung der gesetzllichen Frist zu kündigen, allerdings erstmalig zum 15. ... Diese Haftung endet mit Ablauf der für den Mieter maßgeblichen ordentlichen Kündigungsfrist. weitergehende Ansprüche werden hiervon nicht berührt. ------------- Meine Frage; Haben wir eine Möglichkeit, aus dem Vertrag rauszukommen, falls wir kein Entgegenkommen des Vermieters erfahren?