Dies tat ich auch, aber jetzt verlangt der Vermieter eine weitere Monatsmiete, da die Mangelbeseitigung erst im Februar erfolgte(endgültige Abnahme erfolgte am 11.02.08) und da dem Vermieter die Qualität des Anstrichs im SChlafzimmer nicht gefällt möchte er mir diese Renoveriungskosten in Rechnung stellen, sowie für alle anderen Räume jeweils quotenmäßig gemäß folgendem Zitat aus dem Mietvertrag ----------------------- §13 Schönheitsreparaturen Der Mieter übernimmt auf seine Kosten die laufenden - turnusmäßig wiederkehrenden - Schönheitsreparaturen. ... Küchen, Bäder, Duschen Liegen die letzten sChönheitsreparatren während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück, zahlt der MIeter 33% der erforderlichen Kosten, gemäß eines vom Vermieter vorgelegten Kostenvoranschlags einer Fachfirma; liegen sie länger als zwei Jahre zurück, 66% der Kosten. Wohn- und SChlafräume, Flure, Dielen und Toiletten Liegen die letzten SChönheitsreparaturen während der Mietzeit länger als ein Jahr zurück trägt der Mieter 20% der erforderlichen Kosten gemäß KOstenvoranschlag; liegen sie länger als zwei Jahre zurück 40%, länger als drei Jahre 60% und länger als vier Jahre 80% der Kosten.