Guten Tag Herr Hesterberg,
im Mietvertrag ist darüber nichts geregelt, der komplette Umbau war vor meinem Einzug. Mietgegenstand 3 Zimmer, Küche, Bad, Gäste WC und Abstellraum (nicht vorhanden, da Einbau Dusche).
Zu einer Küche gehört nunmal ein Anschluß für einen Herd, es wurde darüber weder müdlich noch schriftlich über entstehende Kosten etwas vereinbart.
Grundsätlich habe ich nie mit sonstigen Kosten des Architekten rechnen können, da sie in keinem Angebot aufgeführt waren und er ja von mir auch keinen Auftrag bekommen hat. Er war mein Ansprechpartner bezüglich aller Angelegenheiten von der Wohnung, beauftragt vom Vermieter.
Desweiteren ist zu erwähnen, das die Badewanne nur halb hoch gefliest wurde, somit ist ein duschen in der Badewanne unmöglich.
Mir ist immer noch nicht klar, weshalb ich für Kosten aufkommen soll, für die ich keinen Auftrag erteilt habe.
Die Rechnungen kamen alle erst viele Wochen nach dem Einzug, ebefalls der Schimmel.
Wenn ich Sachen im Baumarkt kaufe und von Freunden einbauen lasse, kostet mich das um ein vielfaches weniger.
Aus Kulanz habe ich schon den alten vesifften Teppich entfernt und einen neuen Boden rein gemacht.
Ich hoffe, das bringt nun etwas Klarheit und erleichtert die Beantwortung.
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
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