Mietvertrag Kündigungsfrist aus Mietersicht
Kündigungsfristen zu 1a) und 1b): Die Kündigungsfrist beträgt: 3 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums weniger als 5 Jahre vergangen sind 6 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 5 Jahre vergangen sind 9 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 8 Jahre vergangen sind 12 Monate, wenn seit der Überlassung des Wohnraums 10 Jahre vergangen sind Die Kündigung muß schriftlich bis zum dritten Werktag des ersten Monats der Kündigung erfolgen, durch den Vermieter unter Angabe sätlicher Kündigungsgründe ...