Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Klausel ist laut BGH (Az VIII ZR 378/03) grundsätzlich wirksam. Allerdings wird sie unwirksam, wenn die Wohnung unrenoviert übernommen wurde. Dabei müssen Sie nachweisen, dass die Wohnung unrenoviert übernommen wurde.
Bei der zweiten Frage haben Sie Problem mit der Verhältnismäßigkeit, da die einzufordernden Kosten eher gering, der Aufwand aber noch ist. Zudem werden Sie an § 814 BGB scheitern, da Sie ja die Klausel für unwirksam halten.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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Ich bin mit der Antwort bisher sehr unzufrieden, da ich sie zu oberflächlich empfinde.
1) Es sind starre Revovierungsfristem angegeben, diese werden aufgeweicht
Sehr geehrter Ratsuchender,
es sind eben gerade keine starren Fristen, da die Verlängerung verpflichtend ist. Der BGH war da eindeutig.
Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt