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426 Ergebnisse für wohnung vermieter überhaupt anwalt

vom Vermieter organisierte 2er-WG mit widersprüchlichen Einzelmietverträgen
vom 22.10.2017 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter besitzt einen Schlüssel zur Wohnung und die Besichtigung war ihm von meinem Mitbewohner gestattet worden. ... Ist eine Vermietung einer Wohnung an zwei Personen mit Einzelmietverträgen überhaupt mietrechtlich abgedeckt? ... Sollte ich in diesem Fall den Vermieter davon informieren, ihm das Mietrecht bzw. den Mietvertrag gemäß Ihrer Antwort erläutern und ihn nochmals auf die Unverletzlichkeit der Wohnung hinweisen?
Abmahnung vom Vermieter bekommen - was nun?
vom 11.8.2009 40 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Heute erhielt ich per Einschreiben eine Abmahnung vom Anwalt meines Vermieters. ... Weiterhin werde ich darauf hingewiesen, dass sich mein Vermieter Schadensersatzansprüche an mich wegen des Wasserschadens vorbehalte. ... Sollte ich selber zu einem Anwalt gehen, um der Abmahnung zu begegnen?
Ablauf der Kündigungsfrist
vom 3.3.2014 75 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo liebe Anwälte, meine Mutter wohnt in einer Mietwohnung die vor einigen Monaten verkauft wurde. ... Sie hat Momentan zwei Wohnungen in Aussicht. ... Kann der Vermieter meine Mutter einfach Ende der Woche auf die Strasse setzen?
Erhöhung Nebenkostenpasuschale rechtens?
vom 3.1.2011 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Guten Tag, ich wohne seit Mitte Februar 2009 in dieser Wohnung. ... - wie viel Nachzahlung/Erhöhung darf ein vermieter verlangen? das sind hier nämlich 33 Prozent erhöhung, rückwirkend und vorausschauend (die warmmiete der Wohnung beträgt übrigens 500 Euro, nun wohl 525), und für 2010 wirds dann wohl ähnlich aussehen..... - ist so eine komplett nach personen aufgeteilte verteilung überhaupt rechtens?
Wohnungsbesichtigung mit Handwerkern
vom 28.9.2017 70 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrtes Anwalts-Team, kurz der Sachverhalt: Eine von uns vermietete Wohnung wurde durch den Mieter gekündigt. ... Die Wohnung wird von ihm als Zweitwohnung für beruflich bedingte Aufenthalte in unserer Stadt genutzt – und das auch sehr selten. ... Frage: Inwieweit haben wir überhaupt ein Anrecht darauf, die Wohnung VOR dem Auszug und der Übergabe zu besichtigen und das zu für Handwerkern üblichen Arbeitszeiten?
Erstinformation für meinen Anwalt – Wohnungsübergabe
vom 25.7.2025 für 30 €
beantwortet von Rechtsanwältin
Juni 2025 Mieter einer Wohnung bei meinem damaligen Vermieter. ... Damit war die Wohnung offiziell und einvernehmlich übergeben. ... Ich bitte Sie daher um Ihre rechtliche Einschätzung, ob der Vermieter mit seinen nachträglichen Forderungen überhaupt durchkommen kann – und ob es Ihrer Erfahrung nach eine rechtlich sichere Sache für mich ist oder ob irgendwo ein Risiko besteht.
Untermieter zahlt nicht und will nicht ausziehen trotzt befristetem Vertrag
vom 5.9.2009 60 € Historischer Preis
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All dies sei angeblich mit mir und auch mit meinem Vermieter abgesprochen. ... Über den sonstigen Zustand meiner Möbel mache ich mir auch keine Illusionen wenn sie überhaupt noch da sind. ... Muss ich bei einem solchen Verfahren anwesend sein, oder reicht es das einem Anwalt zu überlassen und nur bei der Räumung dann dabei zusein?
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-WohnungVermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. ... Nachfolgend aufgelistete Gegenstände wurden bereits von Ihnen zurückgegeben: -2 Handtuchhalter in Bad rechts -1 Handtuchhalter in Bad links -1 Spiegelschrank Bad (diese Liste ist unvollständig, im Keller befand sich auch ein Teil der Vorhangstangen, dafür gibt es Zeugen) Darüber hinaus fordere ich Sie auf den zurückbehaltenen Schlüssel der Wohnung herauszugeben.
Schönheitsreparaturklausel bei Auszug
vom 30.1.2013 60 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Nun geht es um folgende „Probleme": Bei der ersten Begehung der Wohnung am 27.01.2013 wurde vom Vermieter reklamiert, dass wir nicht die komplette Wohnung gestrichen haben. ... Sind meine Anmerkungen überhaupt gültig und somit nicht als Schuldanerkenntnis zu werten? ... Oder gilt die Wohnung, in dem von mir geschilderten Zustand als bezugsfertig?
Vermieter mahnt ab - Kündigungsgrund?
vom 19.12.2023 für 37 €
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Hallo, ich umschreibe die vorliegende Problematik einmal kurz: Ich bin vor etwas mehr als einem Jahr in die Wohnung eingezogen. ... Ich lüfte jeden Tag, halte die Luftfeuchtigkeit in der Wohnung auch sonst nachweislich unter Kontrolle und habe dem Vermieter bereits etliche Male das Führen eines Lüftprotokolls angeboten, er ignoriert sämtliche meiner Lösungsvorschläge jedoch hartnäckig. ... Sollte ich mich lieber nach einer anderen Wohnung umsehen oder mit einer Feststellungsklage drohen?
Probleme mit Wohnungswechsel/Vermieter
vom 31.5.2006 40 € Historischer Preis
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Aus gesundheitlichen Gründen muste Herr L. aus dieser Wohnung im 4. ... Leider gibt es nun mit dem Vermieter der alten Whg. einige Probleme. ... Anfang Mai schreib der Anwalt des Vermieters, dass er nun die Whg. renovieren muss?
Vermieter hat mich bei neuem Mieter schlecht gemacht....
vom 24.3.2006 50 € Historischer Preis
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Hallo, Im Nov. letzten Jahres trennte ich mich von meinem Mann da ich nur Ärger mit ihm hatte.Ich blieb in der Wohnung die wir im Nov.2003 mit annähernd 9500€ selber renoviert hatten da der Vermieter kein Geld hatte. ... Ich lebe mit 5 Kinder seit über 2 Jahren mit nur einem gaskachelofen in einem Zimmer und habe kein warmes Wasser .Hätte er so eine Wohnung überhaupt vermiten dürfen ohne Heizung??? ... Angeblich nach dem Schreiben ihres Anwalts ist ja alles beauftragt worden.
Kündigungsgrund Eigenbedarf für Bruder - wie kann ich dagegen vorgehen?
vom 3.5.2005 30 € Historischer Preis
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Nun will mir der Vermieter die Wohnung zum 01.Juli 2005 kündigen ( Eigenbedarf ), da sein Bruder die Wohnung haben möchte. ... Ausserdem kommt der Vermieter mit dem Argument, ich alleine bräuchte die grosse Wohnung ja nicht, bietet mir aber das grössere Haus an.Ich zahle immer pünklich die Miete, habe die Wohnung und das Grundstück laut Aussage des Vermieters immer im super Zustand. ... Ich habe mich gerade erst selbständig gemacht und weiss überhaupt nicht, wann ich den Umzug machen sollte.
Beschädigung des Holzfußbodens. Kostenübernahme für Reparatur des ganzen Zimmers?
vom 29.6.2011 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Hallo, Ich bin kürzlich aus meiner alten Wohnung ausgezogen. ... Das Problem an der Sache ist, dass der Vermieter den Fußboden im ganzen Zimmer reparieren lassen will und ich die kompletten Kosten übernehmen soll. ... Zudem liegt die Wohnung an Bahngleisen und an einer stark befahrenen Straße, so dass die Vibrationen im Haus zu spüren sind und dies mit Sicherheit auch an dem Boden arbeitet.
Ca.2-m-Angabe im Mietvertrag - Berechnung NKA
vom 23.7.2014 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Mein Vermieter hat im Mietvertrag eine ca. 2m-Angabe der Wohnung reingesetzt die lautet 48 m2. ... Vom Vermieter wurden bereits 2 unterschiedliche Abrechnungen erstellt. ... Meiner Meinung nach ist es angebracht, daß die Abrechnungsunterlagen in Kopie angefordert werden, damit überhaupt erstmal festgestellt werden kann, ob hier alles in Ordnung ist, was der Anwalt aber offenbar garnicht vorhat.