Wohnung erst nach 5 Jahren Kündbar?
beantwortet von
Rechtsanwältin Gabriele Haeske / Wallenhorst
Mein Mietverhältnis begann mit dem 1.08.2005 Ich schreibe das hier mal auf: Die Parteien vereinbaren wechselseitig auf die Dauer von (leeres Feld)_____<(wurde nicht von der Vermieterin ausgefüllt) Jahren ab Vertragsbeginn auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages zu verzichten. ... Am 18.09.2007 rief ich zudem meine Vermieterin an und fragte sie ob ich meinen Mietvertrag zum 1.1.2008 Kündigen kann, was sie mir auch zusagte.