Sehr geehrte Fragestellerin,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Der Vermieter darf keinesfalls Selbstjustiz betreiben und Sie eigenmächtig vor die Tür setzen. Sie müssen also zunächst einmal keine Angst haben, mit Ihren Kindern nächste Woche auf der Straße zu sitzen.
Dennoch ist es so, dass das Mietverhältnis zum 31.07. enden wird und Sie zum Auszug verpflichtet sind. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter Räumungsklage vor dem örtlichen Amtsgericht gegen Sie erheben. Da er diesen Prozess gewinnen wird, wird er anschließend den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen können. Dieser könnte Sie dann auf die Straße setzen. Das ganze dauert aber zumindest 3 Monate. Die Kosten des Verfahrens würden Ihnen auferlegt werden und Sie würden sich auch sonst dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen. Im Grunde liegt es daher in Ihrem eigenen Interesse zuzusehen, die Wohnung rechtzeitig zu räumen und anderweitig unterzukomnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Lars Liedtke
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Rechtsanwalt Lars Liedtke
Wenn ich das richtig verstehe kann ich bis zur Räumungsklage im Haus bleiben ? Oder meinten sie bis Ende des Monats ? Ohne das mir weitere Kosten entstehen ? Wie Ist das mit der Miete ? Die kann ich nicht aufbringen..Bis dahin werde ich sicherlich eine Wohnung gefunden haben. Bleibe ich dann in der Zeit bis zur Räumungsklage auf den Kosten sitzen ?
Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn Sie nicht fristgerecht zum Ablauf des Mietverhältnisses ausziehen, schulden Sie solange Sie dort wohnen eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Miete. Sollte es dazu kommen auch die Kosten der Räumungsklage und Zwangsräumung; als Schadensersatz kämen beispielsweise die Kosten in Betracht, die den Nachmietern durch den Verzug entstehen wie z.B. Hotelkosten.
Mit freundlichen Grüßen
Lars Liedtke
Rechtsanwalt