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Alleinerziehende ohne Wohnung

| 22. Juli 2015 21:01 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


23:25

Hallo,

Ich lebe in einem Haus und habe mein Mietverhältnis gekündigt weil ich mit meinem Partner ins Ausland wollte . Dann kam alles andere und wir haben uns getrennt . In einer Woche müsste ich theoretisch aus dem Haus ausgezogen sein. Leider finde ich mit 2 Kindern und alleinerziehend nicht so schnell eine Wohnung . Wie ist das rechtlich? Darf mich der Vermieter dann einfach auf die Straße setzen oder gibt es Mittel und Wege um dies zu umgehen ? Die nachmieter wollen nächste Woche einziehen . Ich stehe im Mietvertrag aber mein ex Partner hat gebürgt für das Haus und die Miete .
Vielen Dank !

22. Juli 2015 | 21:29

Antwort

von


(513)
Groner Landstr. 59
37081 Göttingen
Tel: 05513097470
Web: https://www.Kanzlei-Lars-Liedtke.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Vermieter darf keinesfalls Selbstjustiz betreiben und Sie eigenmächtig vor die Tür setzen. Sie müssen also zunächst einmal keine Angst haben, mit Ihren Kindern nächste Woche auf der Straße zu sitzen.

Dennoch ist es so, dass das Mietverhältnis zum 31.07. enden wird und Sie zum Auszug verpflichtet sind. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, kann der Vermieter Räumungsklage vor dem örtlichen Amtsgericht gegen Sie erheben. Da er diesen Prozess gewinnen wird, wird er anschließend den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung beauftragen können. Dieser könnte Sie dann auf die Straße setzen. Das ganze dauert aber zumindest 3 Monate. Die Kosten des Verfahrens würden Ihnen auferlegt werden und Sie würden sich auch sonst dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig machen. Im Grunde liegt es daher in Ihrem eigenen Interesse zuzusehen, die Wohnung rechtzeitig zu räumen und anderweitig unterzukomnen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Lars Liedtke

Rückfrage vom Fragesteller 22. Juli 2015 | 23:13

Wenn ich das richtig verstehe kann ich bis zur Räumungsklage im Haus bleiben ? Oder meinten sie bis Ende des Monats ? Ohne das mir weitere Kosten entstehen ? Wie Ist das mit der Miete ? Die kann ich nicht aufbringen..Bis dahin werde ich sicherlich eine Wohnung gefunden haben. Bleibe ich dann in der Zeit bis zur Räumungsklage auf den Kosten sitzen ?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. Juli 2015 | 23:25

Sehr geehrte Fragestellerin,

wenn Sie nicht fristgerecht zum Ablauf des Mietverhältnisses ausziehen, schulden Sie solange Sie dort wohnen eine Nutzungsentschädigung in Höhe der vereinbarten oder ortsüblichen Miete. Sollte es dazu kommen auch die Kosten der Räumungsklage und Zwangsräumung; als Schadensersatz kämen beispielsweise die Kosten in Betracht, die den Nachmietern durch den Verzug entstehen wie z.B. Hotelkosten.

Mit freundlichen Grüßen

Lars Liedtke
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 24. Juli 2015 | 10:17

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