Nach rechnerisch 2 Monatsmieten Rückstand hat der Anwalt unverzüglich eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Da es sich faktisch nicht um Mietrückstände sondern Mietminderung aufgrund von Mängeln gehandelt hat wurde die fristlose Kündigung zurückgewiesen. ... Dies zum Sachverhalt, die eigentliche Frage bezieht sich nicht auf oben geschilderte Vorfälle sondern eine Rechnung die nun vom Anwalt des Vermieters gestellt wurde: "Durch Ihre ständige Weigerung, den vollen Mietzins zu zahlen und auf Grund der fristlosen Kündigung auszuziehen, haben Sie die bei meinem Mandanten entstandenen Anwaltsgebühren wie folgt zu übernehmen: Gegenstandswert: 5640,00 Euro Geschäftsgebühr für Herstellung des Einvernehmens nach §28 EuRAG Nr 2200 VV RVG: 1,3 439,40 Euro (+...Auslagen, MwSt, etc..)