MIETRECHT, NEBENKOSTEN!
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
Die Nebenkosten werden immer zum 31.12 eines Jahres abgerechnet, laut Mietvertrag. ... In meinem Mietvertrag steht folgendes zu den Nebenkosten: §3 Absatz 2 : Zusätzlich zur Miete bezahlt der Mieter a)Für Heizung und Warmwasser eine Vorauszahlung in Höhe von 130 Euro monatlich. b)Für Wasserversorgung, Entwässerung, Müllabfuhr (weitere Betriebskosten hier eintragen) Dort steht handschriftlich vom Vermieter eingetragen: IN PUNKT a enthalten Dann ist darunter bei Pauschalbetrag und eine Vorauszahlung in Höhe von nichts angekreuzt und bei Euro monatlich ein Querstrich Es ist ein Vordruck des Mietvertrags vom Mieterbund! ... Ich vermute es ist ein gemeinschaftliches Konto, da die Eheleute auch in einer gemeinsamen Wohnung leben.