Zeitmietvertrag Wohnen
vom 18.8.2015
25 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Aufgrund meiner Erfahrungen will ich ab Leerstand nie mehr unbefristet vermieten, sondern nur noch mit Zeitmietvertrag, damit ich sicher sein kann, falls die Mieter wieder rechtlich geschützte Schmarotzerambitionen haben, dass diese zu einem definierten Termin (Beispiel 1.1.2021) ausziehen müssen. ... Unabhängig davon sollen die Mieter grundsätzlich das Recht haben, mit dreimonatiger Kündigung auszuziehen. ... Zeitmietvertrag abzuschließen, in dem lediglich "Eigenbedarf für mich selbst zum 1.1.2021" angegeben wird, oder muß für die Wirksamkeit immer eine Zwangssituation (Wohnungsnot, Pflegenotstand vor Ort etc.) gegeben sein?