Zeitmietvertrag - Kündigung
| 10. Juli 2006 16:33
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Preis:
30€
Historischer Preis
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Beantwortet von
in unter 1 Stunde
Hallo und guten Tag,
ich habe zwei kleine Fragen zu unserem am 09.08.2002 abgeschlossenen Mietvertrag.
Ich zietiere zwei Auszüge aus dem - vom Vermieter selbst aufgesetzten - Mietvertrag. Es handelt sich um eine 93qm - 3 ZKB
Zitat Anfang:
§1 Mieträume
... die Wohnung wird zur Nutzung als Privatwohnung für 2 Erwachsene und 1 Kind vermietet...
§2 Mietzeit und Beendigung
Das Mietverhältnis beginnt mit dem 01.09.2002 und wird zunächst bis zum 31.08.2005 abgeschlossen. Das Mietverhältnis verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern es nicht von einer der beiden Parteien unter einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist gekündigt wird.
§6 Zustand, Instandhaltung und Rückgabe der Mieträume
...Sofern der Mieter seine Renovierungspflicht vor Einzug in vollem Umfang nachkommt, ist er berechtigt, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Anwesen in dem heute vorgefundenen Zustand zurückzugeben. Während der Mietzeit erforderliche Schönheitsreperaturen trägt der Mieter.
Zitat Ende.
Im September 2005 wurden wir nochmals Eltern und haben vor kurzem erfahren, dass wir im Februar 2007 nochmals Eltern werden (Zwillinge). Mit insgesamt 4 Kindern wird diese Wohnung eindeutig zu eng. Wir sind kräftig auf der Suche nach einem geeigneten Objekt.
Unsere Fragen:
1. Wenn wir eine Kündigung aussprechen, gilt für uns dann die 3-Monatige Kündigungsfrist??
2. Wir haben die Wohnung bei Einzug komplett gestrichen. Nach ca. 3 Jahren Bad, WC und den Flur neu tapeziert (in dezenten Farben). vor ca 5 Monaten haben wir die Küche neu renoviert. Müssen wir abei Auszug noch etwas machen (ausser natürlich putzen)?
Für eine Antwort sind wir sehr dankbar!
MfG
Fam. Z
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Hallo,
danke für Ihre schnelle Antwort. Wir hatte uns das schon gedacht, wollten uns aber nochmals absichern. Vielen Dank
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