Kündigung wegen Nichtzahlung der Miete und der Kaution
beantwortet von
Rechtsanwalt Heiko Tautorus / Dresden
Antwort Mieter „… da ist was mit dem Dauerauftrag schief gelaufen…" •Kein Mieteingang für März bis 25.03.2013 •25.03.2013 Mahnung an den Mieter wegen fehlender Märzmiete, Fristsetzung zur Zahlung bis 10.04.2013 •25.03.2013 Mahnung an den Mieter wegen Nichtzahlung der Kaution, Fristsetzung zur Zahlung bis 10.04.2013 •05.04.2013 kein Eingang der Miete für April •05.04.2013 Miete März und Kaution kein Eingang Meine Fragen: Kündigung bezogen auf die Mietrückstände: a: Ist eine fristlose/außerordentliche Kündigung ohne Einhaltung einer Frist (ich würde bis 30.04.2013 zu gestehen) aus wichtigem Grund (Zahlungsrückstände in zwei aufeinander folgenden Monaten) möglich? ... Kündigung bezogen auf die Kaution Rechtfertig die Nichtzahlung der angemahnten Kaution zur fristlosten/außerordentliche Kündigung (nach Ablauf der Frist am 10.04.2013) oder muss ich ordentlich mit Einhaltung der normalen Kündigungsfrist kündigen? ... Kann der Mieter einen Schadenersatz bei fristlosere/außerordentlicher Kündigung gegen mich geltend machen?