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641 Ergebnisse für kündigung schadensersatz

Frage wegen Mietverhältnis (Gewerbe)
vom 7.2.2021 für 78 €
. § 7 Außerordentliche Kündigung (1) Für die Kündigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund gelten zunächst die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht im Folgenden etwas anderes bestimmt ist. (2) Der Mieter kann wegen vollständiger oder teilweiser Nichtgewährung des vertraglichen Ge- brauchs erst kündigen, wenn er dem Vermieter schriftlich eine angemessene Frist zur Abhilfe 5 gesetzt hat und diese erfolglos verstrichen ist. Wird die Mietsache zur vereinbarten Zeit nicht zur Verfügung gestellt, so kann der Mieter Schadensersatz fordern, wenn der Vermieter die Verzögerung zu vertreten hat. (3) Der Vermieter kann das Mietverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung insbesondere dann kündigen, wenn der Mieter für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung der Miete oder eines nicht unerheblichen Teils der Miete oder der Betriebskostenvorauszahlungen in Verzug ist oder in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit der Entrichtung der Miete oder der Betriebskostenvorauszahlun- gen in der Höhe eines Betrages in Verzug gekommen ist, der die Miete für zwei Monate er- reicht. (4) Hat der Mieter den Kündigungsgrund zu vertreten, haftet er dem Vermieter auf den gesamten durch die Kündigung entstehenden Schaden, insbesondere auch auf den Ausfall von Miete und Betriebskosten. (5) Jede Kündigung hat schriftlich zu erfolgen. ... § 22 Rechtsnachfolge/Rechtsformänderung (1) Bei Veräußerung des Betriebes des Mieters im Gesamten oder in Teilen bedarf es wegen des Überganges des Vertrages auf den Rechtsnachfolger einer vorherigen Vereinbarung mit dem Vermieter.
Formulierung in Ferienhaus-Mietverträge wegen allfälligem Verkauf
vom 22.8.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Wir vermieten diverse Ferienhäuser, vornehmlich an Feriengäste aus Deutschland und der Schweiz. Für die Saison 2013 bestehen bereits sehr viele Anfragen und provisorische Reservationen, Verträge wurden jedoch bis heute noch nicht ausgestellt, da wir vorab gerne noch einen Punkt geklärt und wohl entsprechend in unseren Mietverträgen mit den Feriengästen ergänzt haben möchten: Wir beabsichtigen, die Ferienhäuser zu verkaufen, was aber aufgrund der wirtschaftlichen Lage und aufgrund der Grösse der Immobilien unter Umständen auch noch mehrere Jahre dauern kann, bis sich geeignete Käufer finden. Da wir in dieser "Wartezeit" unmöglich auf die Mieteinnahmen verzichten können (wir leben davon), wollte ich nachfragen, wie wir uns in den Mietverträgen mit einem Zusatz absichern können, falls ein allfälliger Käufer die Immobilien selber nutzen und nicht mehr vermieten möchte und die bis dahin dann bereits erstellten Mietverträge nicht übernehmen möchte?
ZVG
vom 15.3.2007 35 € Historischer Preis
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Der Vermieter ist auch von einem sich im Falle der Kündigung möglicherweise ergebenden Schadenersatzanspruch freigestellt.
elementarschadenversicherung
vom 13.5.2015 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwältin
Hallo, wir wohnen als mieter in einem 8-familiehaus,4 wohnungen im erdgeschoß(auch unsere), dabei sind 2 räume im souterrain (Schlafzimmer).zum glück ist noch nichts passiert, allerdings kam im letzten Jahr das Hochwasser ziemlich nahe.,wir wolllten eine Elementarschadenversicherung abschließen,diese wurde von der Versicherung zurückgestellt bis wir den Nachweis von Rückstauklappen erbracht hätten.Unser Vermieter(Eigentümer) hat den Punkt auf die Tagesordnung der EV gebracht,diese hat den Punkt aus Kostengründen abgelehnt.Somit hat die versicherung den Abschluß verweigert. Frage.Falls es zum Schaden käme,wer ist haftbar?
Unzulässige Wohnraumvermietung Gewerbegebiet über Bäckerei gesundheitliche Problemeg
vom 25.6.2005 30 € Historischer Preis
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Hallo, kurze Beschreibung des Sachverhaltes Wir haben im November 2004 Wohnraum über einer Bäckerei in der Annahme gemietet das es sich um ein Gewerbemischgebiet handelt. Inzwischen hat sich herausgestellt das die Wohnraumvermietung unzulässig ist, da es sich hier um ein reines Gewerbegebiet handelt. Die Bauaufsichtsbehörde hat dies bestätigt und wird in Kürze entsprechendes veranlassen. ´ Nun zu unserem Problem: Die Bäckerei war anfangs zu 20 - 30 % ausgelastet und wurde durch den Sohn vom Vermieter geführt, nach einer Verpachtung ab Mai 2005 ist die Auslastung 150 % durch die extremen Backdämpfe haben wir gesundheitliche Probleme die auch bei geschlossen Fenstern durch Decke und Mauerwerk in den Wohn und Schlafraum ziehen. 1.
Vorkausfrecht bei Teilungsversteigerung?
vom 11.2.2013 45 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Meine Anfrage : Vor einem halben Jahr bin ich in meine jetzige Wohnung eingezogen, meine Vermieter (beide im Grundbuch eingetragen) befinden sich im Scheidungskrieg, das Trennungsjahr läuft noch. Ich habe bisher nur mit meiner Vermieterin Kontakt, er ist weggezogen. Die Wohnung habe ich unter der Option, sie nach der Scheidung kaufen zu können, bezogen.
Schimmelbefall
vom 20.4.2006 15 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Sehr geehrte Damen und Herren, wir wollten jetzt zum 1. Mai in einen neue Mietwohnung einziehen, haben aber bei erneuter Besichtigung der jetzt leer stehenden Wohnung mit Übergabeprotokoll festgestellt, dass in mindestens zwei Zimmern an den Außenmauern bis 40 cm hoch und zwei Meter lang Schimmelpilzbefall vorhanden ist. Dies konnten wir nur feststellen, da wir die Tapete auf Verdacht abgerissen haben.
Schönheitsreparaturen/Abgenutzter Teppich/Bar-Kaution/Rücktritt
vom 4.11.2007 30 € Historischer Preis
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Sehr geehrte Damen und Herren, vor 2 Tagen habe ich eine Wohnung gemietet, die ich 6 Tage zuvor besichtigt hatte. Nach einer zweiten genaueren Besichtigung 1 Tag nach Vertrag, erkannte ich, dass die Wohnung komplett verwohnt ist. Hier meine Fragen: 1) Im Mietvertrag (Herausgegeben von Haus & Grund Hessen) ist unter § 15 Zustand der Mieträume festgehalten, dass weder der Mieter noch der Vermieter vor Einzug Arbeiten durchzuführen hat.
Rückgabe Mietkaution nach Zwangsverwaltung des Mietobjektes
vom 6.7.2006 30 € Historischer Preis
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Die Kündigung hat meine Frau persönlich bei HV B vorgelegt. HV B hat sich eine Kopie der Kündigung gemacht und den Empfang direkt auf der Kündigung quittiert (Stempel, Datum, Unterschrift). - Am 25.04.2006 wurde dann das gesamte Mietobjekt in dem sich die Wohnung befindet zwangsversteigert. ... Dies habe ich mit Schreiben vom 05.06.2006 an den ZVW getan. - Zwischenzeitlich hat Eigentümer B wiederrum eine neue Hausverwaltung (= HV C) eingesetzt. - Danach kam vom ZVW ein Schreiben in dem er uns mitteilte, dass er nicht mehr ZVW ist und das unsere Kaution bei ihm nicht vorliegt. - Telefonische Rückfrage bei HV A ergab das "alles an den ZVW weiter geleitet wurde". - Telefonische Rückfrage beim ZVW ergab, dass er wohl einige Mietkautionen von HV A erhalten habe - unsere aber nicht. - Telefonische Rückfrage bei HV C ergab, dass man dort noch gar nichts von unserer Kündigung wusste.
Auszug aus Mietwohnung - Was muss lt. neuem Gesetz nun alles gerichtet werden?
vom 11.7.2006 35 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Bei dem Bestätigungschreiben unserer Vermieterin (die ebenfalls Anwältin ist) für die Kündigung wurden wir darauf hingewiesen, die Decken und Wände zu streichen, unter Beachtung der "Sonstigen Vereinbarungen", die wir zum Mietvertrag unterschrieben hatten: 1.
Eigenbedarfskündigung für Wohngemeinschaft
vom 20.11.2015 33 € Historischer Preis
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Guten Tag, Mein Vermieter V hat mir eine 2 Zimmer Wohnung (60qm) fristgerecht am 26.7.2014 zum 30.10.2014 wegen Eigenbedarf gekündigt. Als Begründung wird im Kündigungsschreiben genannt, dass der 20 Jahre alte Sohn S einziehen soll, der seine Berufsausbildung in München beginnt. Daraufhin habe ich im August 2014 eine Nahe gelegene, vergleichbare, jedoch ca. €200/Monat teurere Wohnung angemietet (Mietbeginn: 1.11.2014).
Nutzer verzögert Räumung
vom 19.11.2005 20 € Historischer Preis
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Guten Tag, ich habe vor ca. 8 wochen ein objekt im rahmen der zv ersteigert. in diesem objekt befindet sich ein spielcasino mit automaten. ein mietvertrag zwischen dem zwangsverwalter und dem casinobetreiber wurde in der zwangsverwaltung wegen mietrückstänen gekündigt, es wurde zwar widerspruch eingelegt aber im lg wurde die kündigung wohl bestätigt. der damalige betreiber hatte nun einen strohmann dazwischen gesetzt, der nun das casino weiterhin betrieb und ein nutzungsentgeld, also keine miete, an den zv verwalter bezahlte. aufgrund dessen wurde von einer räumung abgesehen. im rahmen des zuschlagbeschlusses hatte ich dem nutzer ordentlich gekündigt bzw aufgefordert das casino zu räumen;(mit allen feinheiten und androhungen auf schadensersatz etc....) der strohmann teilte uns mit, dass er von seinem rücktrittsrecht als geschäftsführer in der casinobetreibergesllschaft gebrauch machen möchte, und dass der alte betreiber bzw dessen frau wieder unser ansprechpartner sei. dieser teilte uns mit, dass es ihm nicht möglich sei, die räume binnen 14 tage zu räumen, diese frist wurde von uns abermals um 14 tage verlängert, darauf erhielt ich ein schreiben seines anwalts, dass sein mandant bemüht sei zu räumen aber wiederum eine woche benötigte. schließlich einigten wir auf einen termin, nämlich den 14.11; zu diesem zeitpunkt warem lediglich die automaten entfernt, jedoch noch die bartheke, zwei billardplatten und sonstiges zubehör in den räumen; ich bzw. der von mir beauftragte sachvesrändigte lehnte die schlüsselannahme ab; (aus angst, er würde dann mit beschwerden kommen, dass sachen aus den räumen geklaut oder beschädigt wurden); die frist wurde sodann wieder um eine woche verlängert; gestern erhielt ich wieder einen anruf, nämlich dass ermind. noch 8 tage benötigt; so langsam verliere ich die geduld, dies ganze macht er nur deshalb um mir zu schädigen, denn er wiss dass ich selbst das casino betreiben will, und dies die besten monate sind.... kann ich jetzt das objekt selbst räumen und die gegenstände einlagern ?