Der Vermieter teilte mit, dass die Kündigung aber erst zum 31.12.2008 erfolgen kann, basierend auf Auszügen des unten folgenden Mietvertrages: §4 Mietzeit und Kündigung §4.1 Dieses Mietverhältnis ist gültig bis zum 31.12.1998 §4.2 Das Mietverhältnis endet mit dem Ablauf des Kalendervierteljahres zu dem der Vermieter oder der Mieter das Mietverhältnis unter Einhaltung einer Frist von 6 Monaten schriftlich kündigt. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum 31.12.98 zulässig. §4.3 Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. §568 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses nach seinem Ablauf müssen schriftlich vereinbart werden. §4.4 Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, finden die Vorschriften des BGB’s über ordentliche und außerordentliche Kündigungen Anwendung.