Fristlose Kündigung - und dann ?
vom 21.6.2009
30 €
Historischer Preis
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Nach dem Auszug konnte ich die Wohnung nicht gleich wieder vermieten, sie stand bis August 2008 leer. ... Meine Frage: Kann ich dem damaligen Mieter die mir entgangenen Mieten (Kalt- oder Warmmiete) für die Monate März ''''''''''''''''08 bis Mai ''''''''''''''''08 aufgrund des "plötzlichen" Auszugs im Sinne eines Schadenersatzes anrechnen oder würde ich gegen geltendes Mietrecht verstossen ?