Renoviert übergeben?
vom 9.3.2015
60 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Philipp Wendel / Winnenden
Leider war mir die Absprache mit den Vormietern nicht bekannt und ich war der Meinung, dass bei Einzug von meinem Vater renoviert wurde, somit nun bei Auszug keine Renovierung statt finden muss. ... Der Vermieter hat ihm nun gesagt und uns darauf hingewiesen, dass wir die Wohnung renoviert übergeben müssten. ... Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, wann und in welchem Umfang die Wohnung zuletzt renoviert wurde und dass der Zustand der Wohnung eine Verlängerung der oben genannten vereinbarten Fristen zulässt.