Wird die amtliche Indexreihe auf eine neue Basis umgestellt, gilt die neue Indexreihe für die Anpassung der Miete ab demjenigen Zeitpunkt als vereinbart, zu dem eine Anwendung der vorgenannten Formel auf die neue Indexreihe möglich ist. 4.0 Art und Umfang der Betriebskosten regelt § 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV) (hier Anlage 1) in der jeweils geltenden Fassung sowie die Anlage 2 dieses Vertrages, die den § 2 Nr. 17 BetrKV präzisiert. ... Der Vermieter ist verpflichtet, die Sammelheizungsanlage vom 1. ... Außerhalb der Heizperiode besteht kein Anspruch auf Beheizung, es sei denn, dass an drei aufeinanderfolgenden Tagen die Außentemperatur um 21.00 Uhr weniger als 12 °C beträgt.