Eigenbedarfskündigung bei schwierigem Untermietverhältnis
beantwortet von
Rechtsanwalt Robert Weber / Berlin
Vor 3 Wochen hat sie mir mitgeteilt, dass sie ein Haus gekauft hat, und Ende November ausziehen wird. … Sie würde nicht mehr schriftlich kündigen, denn sie richte sich jetzt nach meinem Kündigungsschreiben. ... Sie solle, den Untermietern im eigenen Interesse in jedem Fall zum 31.1.15 kündigen. Dieser Zeitpunkt wäre auch für meine Tochter mit Familie günstig, die ja ihrerseits Kündigungsfristen einhalten muss.