Genossenschaftswohnung
vom 5.11.2010
50 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Vor ungefähr drei Jahren bin ich bei Ihr eingezogen, da ich zu dieser Zeit Student war und ein eigener Hausstand aus finanziellen Gründen für mich nicht in Frage kam - ich wohnte bis zu ihrem Tod mit ihr in dieser Wohnung. ... (Ich habe noch 2 Brüder, die damit einverstanden sind, dass ich die Wohnung auch weiterhin nutzen darf und die Anteile von mir übernommen werden) Nun meine Fragen: Habe ich das Recht in das Mietverhältnis einzutreten um die ehemals gemeinsame Wohnung auch weiterhin bewohnen zu dürfen? Muss ich dazu einen neuen Vertrag unterschreiben (unter evtl. schlechteren Bedingungen wie z.B. eine Mieterhöhung)?